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Baulastenauskunft
Entsprechend dem Gesetz über die Brandenburgische Bauordnung in der derzeitigen gültigen Fassung vom 9. Februar 2021 erfolgt die Führung eines Baulastenverzeichnisses durch die Bauaufsichtsbehörde. Baulasten wurden und werden aufgrund dieser bauordnungsrechtlichen Vorschriften...
Baulasten
Bearbeitung von Baulasten im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren für: einen bereits gestellten Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde für einen Antrag auf Eintragung von Baulasten bei einer geplanten Grundstücksteilung Im Baugenehmigungsverfahren ergibt sich häufig das Problem, dass...
Löschung von Baulasten/Dienstbarkeiten
Gemäß § 84 Abs. 3 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) können Baulasten gelöscht werden sobald ein öffentliches Interesse an der Baulast nicht mehr besteht. Vor dem Verzicht sollen die oder der Verpflichtete und die durch die Baulast Begünstigten angehört werden. Der Verzicht wird mit der Löschung...
Straßenaufsicht und Straßenbaubehörde für Kreisstraßen
Soweit nicht die Gemeinden Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten sind, werden für die Kreisstraßen die Aufgaben der Straßenbaubehörde durch den Landkreis Barnim wahrgenommen. Darüber hinaus erfolgt hier die Wahrnehmung der Straßenaufsicht als allgemeine untere Landesbehörde, soweit...
Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drück- und Treibjagden
Die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drückjagden erfolgt durch die untere Straßenverkehrsbehörde. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen erfolgt gegenüber dem Baulastträger der Straße. Der die Jagd Durchführende muss...