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Beratung und Information zur tierschutzgerechten Tierhaltung
Wir beraten Bürger oder Betriebe im Landkreis Barnim: die Tiere halten oder halten wollen,die Anfragen zur Tierhaltung und zu rechtlichen Vorgaben im Allgemeinen haben.
Zulassung von Tiertransportunternehmen
Tiertransportunternehmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
Erlaubniserteilung nach § 11 Tierschutzgesetz
Nach § 11 Tierschutzgesetz benötigen bestimmte Tätigkeiten der Erlaubnis durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Erlaubnispflichtig sind folgende Betriebsarten: Versuchtierzuchten und -haltungen Tierheime oder ähnliche Einrichtungen Zoologische Gärten oder andere...
Anzeige oder Änderungen von Tierhaltungen
Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will, hat dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit (SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) unter Angabe: des Namens des...
Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten
Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.
Impfberatung
Wir beraten Sie u. a. zu folgenden Fragen: Wie lauten die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO)?Entspricht mein Impfstand den aktuellen Empfehlungen?Wie und wo kann ich meinen Impfstand auffrischen? Über folgenden Link STIKO können Sie sich mit der Internetseite des...
Untersuchung von Kindern im Alter von 30 - 42 Lebensmonaten
Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt diese Untersuchungen für jedes Kind im Alter von 30 - 42 Lebensmonaten unter gleichen Untersuchungsbedingungen und standardisierten Methoden durch. Werden Entwicklungsauffälligkeiten oder Befunde erhoben, die eine weitere Behandlung empfehlen, erhalten...
Tuberkuloseberatung
Auf der Grundlage des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz) ist die Tuberkulose eine meldepflichtige Infektionskrankheit.Erhalten wir von meldepflichtigen Personen eine Meldung über das Auftreten einer Tuberkuloseerkrankung, werden...
Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten
Grundlage unserer Arbeit ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).Erhalten wir von meldepflichtigen Personen eine Meldung über das Auftreten einer übertragbaren Erkrankung entsprechend Infektionsschutzgesetz, werden durch uns dem...