Zulassung von Tiertransportunternehmen

Tiertransportunternehmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

  • laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • formloser Antrag
  • Angaben zum Transportfahrzeug
  • Angaben zum Transporteur
  • Verordnung (EG) 1/2005 in Verbindung mit der Tierschutztransportverordnung

Dr. Andrea Münnich

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1623

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