Zulassung von Tiertransportunternehmen
Tiertransportunternehmen benötigen für ihre Tätigkeit eine Zulassung durch das zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.
- laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- formloser Antrag
- Angaben zum Transportfahrzeug
- Angaben zum Transporteur
- Verordnung (EG) 1/2005 in Verbindung mit der Tierschutztransportverordnung