Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten
Grundlage unserer Arbeit ist das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz).
Erhalten wir von meldepflichtigen Personen eine Meldung über das Auftreten einer übertragbaren Erkrankung entsprechend Infektionsschutzgesetz, werden durch uns dem Einzelfall entsprechend Maßnahmen eingeleitet, die eine Weiterverbreitung und weiteres Auftreten der Erkrankung verhindern sowie bereits erfolgte Infektionen frühzeitig erkennen.
Über folgenden Link Robert-Koch-Institut erhalten Sie umfassende Informationen über meldepflichtige Infektionskrankheiten.
- Test 1
- Test 2
- Test 1
- Test 2
Karina Venzke
Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt
03334 214 1619
Constanze Lindemann
Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt
03334 214 1617
Sandra England
Verbraucherschutz- und Gesundheitsamt
03334 214 1618
Edina Schumann
03334 214 1670