Anzeigepflicht von Tierseuchen / Meldepflicht von Tierkrankheiten

Jeder Tierhalter, Tierarzt, Besamungsbeauftragte sowie die Untersuchungseinrichtung sind verpflichtet, bei Ausbruch oder Verdacht von Tierseuchen/ Tierkrankheiten das SG Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt davon in Kenntnis zu setzen.

  • Tiergesundheitsgesetz

Dr. Volker Mielke

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

03334 214 1699

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