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Fahrverbot (Führerscheinabgabe)
Für die Dauer des Fahrverbots werden Führerscheine amtlich verwahrt. Die Verbotsfrist kann erst ab dem Tag der Abgabe bei der Behörde gerechnet werden. Für die Abgabe eines Führerscheines vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns unter 03334/214-1966
Fahrerlaubnis beantragen
Bei allen Anträgen muss die antragstellende Person persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Es wird zur Legitimation ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Ist diesem Ausweisdokument nicht der aktuelle Hauptwohnsitz zu entnehmen, wird zusätzlich eine von Ihrer Einwohnermeldebehörde...
Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drück- und Treibjagden
Die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drückjagden erfolgt durch die untere Straßenverkehrsbehörde. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen erfolgt gegenüber dem Baulastträger der Straße. Der die Jagd Durchführende muss...
Aufbauseminar / Besonderes Aufbauseminar
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Wurde die Straftat oder Ordnungswidrigkeit...