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Fahrverbot (Führerscheinabgabe)

Für die Dauer des Fahrverbots werden Führerscheine amtlich verwahrt. Die Verbotsfrist kann erst ab dem Tag der Abgabe bei der Behörde gerechnet werden. Für die Abgabe eines Führerscheines vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns unter 03334/214-1966

letzte Änderung am 07.01.2025

Fahrerlaubnis beantragen

Bei allen Anträgen muss die antragstellende Person persönlich in der Fahrerlaubnisbehörde erscheinen. Es wird zur Legitimation ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Ist diesem Ausweisdokument nicht der aktuelle Hauptwohnsitz zu entnehmen, wird zusätzlich eine von Ihrer Einwohnermeldebehörde...

letzte Änderung am 15.05.2024

Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drück- und Treibjagden

Die verkehrsrechtliche Anordnung von Verkehrszeichen zur Durchführung von Drückjagden erfolgt durch die untere Straßenverkehrsbehörde. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Aufstellung der erforderlichen Verkehrszeichen erfolgt gegenüber dem Baulastträger der Straße. Der die Jagd Durchführende muss...

letzte Änderung am 07.01.2025

Aufbauseminar / Besonderes Aufbauseminar

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen. Wurde die Straftat oder Ordnungswidrigkeit...

letzte Änderung am 18.11.2015 letzte Änderung am 07.02.2019 letzte Änderung am 27.04.2012 letzte Änderung am 27.04.2012 letzte Änderung am 16.04.2024 letzte Änderung am 08.03.2019 letzte Änderung am 11.12.2018
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