Fahrverbot (Führerscheinabgabe)
Für die Dauer des Fahrverbots werden Führerscheine amtlich verwahrt. Die Verbotsfrist kann erst ab dem Tag der Abgabe bei der Behörde gerechnet werden.
Für die Abgabe eines Führerscheines vereinbaren Sie bitte einen Termin mit uns unter 03334/214-1966
- Personalausweis
- Führerschein
- Bußgeldbescheid
§ 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG)