Fahrverbot (Führerscheinabgabe)
Für die Dauer des Fahrverbots werden Führerscheine amtlich verwahrt. Die Verbotsfrist kann erst ab dem Tag der Abgabe bei der Behörde gerechnet werden.
- Personalausweis
- Führerschein
- Bußgeldbescheid
§ 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG)
Nadine Antrick
Straßenverkehr
03334 214 1412
Lisa Anker
Straßenverkehr
03334 214 1498