Aufbauseminar / Besonderes Aufbauseminar
Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.
Wurde die Straftat oder Ordnungswidrigkeit unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel begangen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar anzuordnen.
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Ansprechpartner(innen)
Fax: 03334 214 - 2411
E-Mail: fahrerlaubnis@kvbarnim.de
Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe Ihres Familiennamen
Buchstaben M bis Schra - Frau Glagow
03334 214 1480
Buchstaben Schre bis Z - Frau Graupe
03334 214 1446
Buchstaben He bis L - Herr Gebhardt
03334 214 - 1485