Aufbauseminar / Besonderes Aufbauseminar

Ist gegen den Inhaber einer Fahrerlaubnis wegen einer innerhalb der Probezeit begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit eine rechtskräftige Entscheidung ergangen, so hat ihm die Fahrerlaubnisbehörde seine Teilnahme an einem Aufbauseminar anzuordnen.
Wurde die Straftat oder Ordnungswidrigkeit unter dem Einfluss von Alkohol oder anderer berauschender Mittel begangen, hat die Fahrerlaubnisbehörde die Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar anzuordnen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Ansprechpartner(innen)
Fax:            03334 214 - 2411
E-Mail:        fahrerlaubnis@kvbarnim.de

Zuständigkeit nach Anfangsbuchstabe Ihres Familiennamen

Buchstaben M bis Schra - Frau Glagow

03334 214 1480

Buchstaben Schre bis Z - Frau Graupe

03334 214 1446

Buchstaben He bis L - Herr Gebhardt

03334 214 - 1485

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