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Leistungen gemäß Landesteilhabegeldgesetz
Im Land Brandenburg besteht zum Ausgleich von behinderungsbedingten Nachteilen und Mehraufwendungen ein Anspruch auf Geldleistungen nach dem Landesteilhabegeldgesetz (LTeilhGG). Das Landesteilhabegeld wird unabhängig von Einkommen und Vermögen auf Antrag ab dem Monat ausgezahlt, in dem die...
Antrag auf die Gewährung von Leistungen nach dem Landesteilhabegeldgesetz Brandenburg (LTeilhGG Bbg)
Bekanntmachung der Unteren Wasserbehörde des Landkreises Barnim
Gewässerschau in der Stadt Oderberg und im Amt Britz-Chorin-Oderberg am 7. November 2024...
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