Begleitetes Fahren ab 17

Durch das „Begleitete Fahren ab 17" wird es Jugendlichen bereits mit 17 Jahren ermöglicht, eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder BE zu erwerben. Diese Fahrerlaubnis ist jedoch mit der Auflage verbunden, nur zusammen mit einer namentlich in der Prüfungsbescheinigung genannten Begleitperson zu fahren. Eine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein, mindestens fünf Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein und es darf zur Begleitperson bei Antragsstellung nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister registriert sein. Die Probezeit beträgt wie beim normalen Fahrerlaubniserwerb zwei Jahre. Bei Antragstellung müssen die unten genannten Unterlagen vorliegen und mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein und die Zustimmung aller gesetzlicher Vertreter (siehe Anlage 1) schriftlich vorliegen.

  • 43,90 Euro bis 44,70 Euro zzgl. 5,10 Euro je Begleitperson
  • biometrisches Lichtbild
  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • Angabe der Fahrschule
  • Angabe der Prüfstelle und des Prüfortes
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis der Schulung in Erste Hilfe
  • ausgefüllte Anlage 1 zum „Begleiteten Fahren ab 17"
  • ausgefüllte Anlage 2 zum „Begleiteten Fahren ab 17" (von jedem Begleiter)
  • Kopie Personalausweis und Führerschein (von jedem Begleiter)

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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