Umtausch eines Führerscheines

Vom sogenannten "Pflichtumtausch" sind alle Fahrerlaubnisinhaber betroffen, deren Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen grauen oder rosafarbenen Papierführerschein oder einen Führerschein im Checkkartenformat handelt. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass alle in der EU noch im Umlauf befindlichen Führerscheine ein einheitliches Muster erhalten, das insbesondere Anforderungen an die Fälschungssicherheit erfüllt.

Kartenführerscheine, die ab dem 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 ohne Befristung ausgestellt wurden, sind mindestens bis zum 19. Januar 2026 gültig und müssen demnach frühestens im Jahr 2025 umgetauscht werden.
 
Für Papierführerscheine, die vor dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, gilt das Geburtsjahr der Fahrerlaubnisinhaber:

Geburtsjahr des FahrerlaubnisinhabersTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025



Für einen Antrag auf Umtausch des Führerscheines sind neben einem gültigen Personaldokument, ein biometrisches Lichtbild und der derzeitige Führerschein erforderlich.

Für die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Barnim besteht die Möglichkeit, den Umtausch des Führerscheines vor Ort in den Einwohnermeldeämtern der Städte und Gemeinden oder direkt bei der Fahrerlaubnisbehörde in Eberswalde und Bernau bei Berlin vorzunehmen. Alle wichtigen Informationen zur Fahrerlaubnisbehörde finden Sie unter www.barnim.de/kfz-fe

Es handelt sich um einen reinen Dokumentenaustausch. Die Fahrerlaubnis bleibt unverändert bestehen, lediglich das Ausweisdokument ist nach Ablauf der jeweiligen Frist abgelaufen. Auch sind keine ärztlichen Untersuchungen oder sonstige Prüfungen erforderlich.

Den neue Führerschein können die Bürgerinnen und Bürger im Barnim in der Fahrerlaubnisbehörde abholen oder sich bequem per Post nach Hause schicken lassen. Er ist auf 15 Jahre befristet.

Abholung Führerschein

Hier können Sie prüfen, ob Ihr Führerschein bereits zur Abholung bereit liegt.

  • 25,30 - 30,40 €

  • biometrisches Lichtbild - Fotomustertafel
  • Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn Anschrift nicht aus dem Ausweisdokument ersichtlich ist)
  • aktueller Führerschein

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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