Berufskraftfahrerqualifikation
Sind Sie im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr tätig, müssen Sie die Schlüsselzahl "95" nachweisen. Seit Mai 2021 wird hierfür der sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis ausgegeben. Dieser Nachweis ist eine Karte, die dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Wenn in Ihrem Führerschein bereits die Schlüsselzahl "95" eingetragen ist, behält diese jedoch bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.
- biometrisches Lichtbild
- gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
- aktueller Führerschein
- originale(r) Nachweis(e) über die Berufskraftfahrerqualifikation