11. April 2023 - Investitionsbank des Landes Brandenburg
Potsdam – Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte nicht nur zu einer Materialknappheit in vielen Branchen, sondern im vergangenen Oktober mit 11,5 Prozent auch zur höchsten Inflationsrate seit Bestehen der Europäischen Union. Ein entscheidender Treiber dabei waren die infolge des Krieges stark gestiegenen Energiekosten. So erreichte beispielsweise der Gaspreis im vergangenen August seinen bisherigen Höchststand von über 350 Euro pro Megawattstunde. Daraufhin brachte die Bundesregierung entsprechende Energiepreisbremsen auf den Weg. Am Dienstag, 11. April, ab 12 Uhr, startet in Brandenburg nun ein weiteres Unterstützungsprogramm für energieintensive und damit besonders stark betroffene Unternehmen.
Tillmann Stenger, Vorstandsvorsitzender der ILB, sagte im Vorfeld des Programmstarts:
„Die gegenwärtige Energiekrise stellt insbesondere energieintensive Betriebe in Brandenburg vor große Herausforderungen. Mit der Härtefallhilfe unterstützt das Land kleine und mittlere Unternehmen in den Fällen, in denen die Preisbremsen des Bundes für die diversen Energieträger nicht ausreichen. Dafür stehen insgesamt 30 Millionen Euro aus Mitteln des Bundes zur Verfügung, die ab dem kommenden Dienstag online über unser ILB-Kundenportal beantragt werden können.“
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden, die zum einen eine hohe Energieintensität* von mindestens sechs Prozent im Jahr 2021 aufweisen und zum anderen von starken Energiepreiserhöhungen betroffen sind. Dies bedeutet eine Verdreifachung der Energiepreise im Jahr 2022 gegenüber 2021. Bei der Förderung können sowohl leitungsgebundene Energieträger wie Gas als auch nichtleitungsgebundene Energieträger wie beispielsweise Flüssiggas, Öl oder Kohle berücksichtigt werden.
Die weiteren Details können der ILB-Website unter www.ilb.de entnommen werden.
Dort ist ab dem 11. April, 12 Uhr, auch die Online-Antragstellung möglich. Im Vorfeld ist eine Beratung bei der zuständigen örtlichen Industrie- und Handels- oder Handwerkskammer erforderlich, die über die genauen Bedingungen und Zugangsvoraussetzungen informiert.
Anträge können bis zum 10. November 2023 gestellt werden.