Bauanträge

Der Landkreis Barnim ist untere Bauaufsichtsbehörde und damit auch für die Erteilung von Baugenehmigungen zur Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung baulicher Anlagen zuständig. (Besonderheit: Die Stadt Eberswalde ist als große kreisangehörige Stadt selbst untere Bauaufsichtsbehörde.) Die Durchführung bauaufsichtlicher Genehmigungsverfahren setzt immer einen entsprechenden Antrag - hier Bauantrag - voraus.
Die für diesen Antrag notwendigen Bauvorlagen müssen regelmäßig von einem
von der Bauherrschaft zu bestellenden Objektplaner erstellt sein. Nähere Informationen, auch Formulare und Rechtsgrundlagen hierzu sind im Internet unter www.mil.brandenburg.de, Rubrik "Planen & Bauen" abrufbar. Für Rückfragen oder bei speziellen Fragen und Problemen sind die Mitarbeiter
der unteren Bauaufsichtsbehörde zu den Sprechzeiten oder telefonisch (außer Mittwochs) erreichbar.

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