Elektronische Widerspruchseinlegung

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Hinweise zur elektronischen Widerspruchseinlegung

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise sorgfältig durch! Vielen Dank!

Sie haben einen Bescheid erhalten und wollen dagegen vorgehen?

Bitte lesen Sie zuerst in der Rechtsbehelfsbelehrung, auf welche Weise Sie gegen den Bescheid vorgehen können. Die Rechtsbehelfsbelehrung finden Sie im Bescheid, gegen den Sie vorgehen wollen.

Nach der Rechtsbehelfsbelehrung kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden und Sie möchten Ihren Widerspruch per E-Mail einlegen?

Den Widerspruch per E-Mail können Sie nur durch E-Mail mit qualifiziert elektronischer Signatur einlegen. Die dafür erforderlichen qualifizierten Zertifikate können nur von einem von der Bundesnetzagentur qualifizierten Zertifikateanbieter ausgestellt werden. Eine einfache E-Mail ohne eine solche qualifiziert elektronische Signatur ist nicht ausreichend. Solche einfachen E-Mails sind nicht zulässig und entfalten keine rechtlichen Wirkungen! Prüfen Sie bitte vor Einlegung des elektronischen Widerspruchs, ob Sie eine qualifiziert elektronische Signatur auch wirklich haben.

An welche E-Mail-Adresse ist der Widerspruch per E-Mail zu senden?

Die E-Mail-Adresse für Widersprüche durch E-Mail mit qualifiziert elektronischer Signatur lautet:

rechtsbehelf@kvbarnim.de

Diese E-Mail-Adresse ist ausschließlich für den Empfang von elektronischen Widersprüchen bestimmt!

Alle anderen E-Mail-Adressen der Kreisverwaltung dienen nur für den Empfang formloser Mitteilungen ohne digitale Signatur und/oder Verschlüsselung.

Welche Dateiformate und Dateigrößen sind zulässig und was ist noch zu beachten?

Folgende Dateiformate werden als Anhänge akzeptiert:

Portable Document Format (.pdf)

Textdateien (.rtf oder .txt)

Microsoft Word (.docx)

Microsoft Excel (.xlsx)

Microsoft Powerpoint (.pptx)

Bilddateien (.tif, .jpg, .png oder .gif)

In allen Dateianhängen dürfen kein ausführbarer Code, automatisierte Abläufe, Programmierungen (Makros) oder ein Kennwortschutz verwendet werden. Die Gesamtgröße einer E-Mail inkl. aller Anhänge ist auf eine Größe von 20 MB beschränkt. Größere E-Mails können technisch nicht verarbeitet werden.

Der Landkreis Barnim verwendet eine Software zur Filterung von unerwünschten E-Mails (Spam-Filter). Durch den Spam-Filter können Ihre E-Mails abgewiesen werden, weil diese durch bestimmte Merkmale fälschlich als Spam identifiziert wurden. Ebenfalls abgewiesen werden E-Mails, die ausführbare Programme enthalten.

E-Mails, die einen Virus enthalten, werden nicht angenommen. Hierüber erhalten Sie keine Information. Dateien im Anhang einer E-Mail, die als selbstextrahierende *.exe Dateien umgewandelt wurden oder die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (zum Beispiel Makros, *.bat) enthalten, werden nicht angenommen."

Nach der Rechtsbehelfsbelehrung kann gegen den Bescheid Widerspruch eingelegt werden und Sie möchten Ihren Widerspruch über das besondere elektronische Behördenpostfach einlegen?

Um Ihren Widerspruch über das besondere elektronische Behördenpostfach einlegen zu können, brauchen Sie ein zusätzliches Softwareprodukt. Ein solches Softwareprodukt finden Sie beispielsweise auf https://www.governikus.de/com-vibilia/

. Es gibt aber auch andere Anbieter. Nähere Informationen dazu werden auf egvp.justiz.de zur Verfügung gestellt (Menüpunkte „Allgemeine Informationen" und „Informationen zu Drittanwendungen").