Verlängerung und Erteilung von Jagdscheinen wieder möglich

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Anträge jetzt einreichen

24. Februar 2022

Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Barnim bittet alle Jägerinnen und Jäger, welche ihre Jagdscheine verlängern müssen, um die unverzügliche Übersendung ihrer Anträge auf Jagdscheinverlängerung mit der Versicherungsbestätigung über den beantragten Zeitraum. Die Antragstellung kann postalisch oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse jagdbehoerde@kvbarnim.de erfolgen. Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Barnim.

Das Verfahren der Zuverlässigkeitsprüfung mit den Abfragen im staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister und dem Erziehungsregister im Sinne des Bundesjagdgesetzes i.V.m. dem Waffengesetz erfolgt zunächst befristet bis zum 30. Juni 2022 in Amtshilfe durch die Polizeidirektion Ost als zuständige Waffenbehörde. Nach dem Erlass wurden die zur Verlängerung anstehenden Jägerinnen und Jäger im Landkreis Barnim in einer Liste unverzüglich an die Waffenbehörde versendet. Die Abfragen werden nun sukzessive bearbeitet.

Weiterhin wurde durch die Oberste Jagdbehörde des Landes Brandenburg ein vorrübergehendes Verfahren zur Abfrage beim Verfassungsschutz etabliert, welche voraussichtlich ab Freitag, den 25. Februar 2022, umgesetzt wird.

Die Abfrage beim Verfassungsschutz kann allerdings erst nach Antragstellung durch die Jägerinnen und Jäger eingeleitet werden, weshalb die Untere Jagdbehörde um die zügige Übersendung bittet.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass alle eingehenden Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können.

Mit der Möglichkeit einer vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung ist eine rechtmäßige Jagdscheinerteilung möglich. Sobald alle Voraussetzungen für die Verlängerung des Jagdscheins eines jeden Einzelnen vorliegen, setzt sich die Untere Jagdbehörde mit den Jägerinnen und Jäger in Verbindung und vereinbart einen Termin zur Jagdscheinverlängerung/-erteilung.

Zu diesem Termin ist die Vorlage des Jagdscheins (sofern dieser nicht in der Unteren Jagdbehörde liegt) erforderlich und ggf. ein Passbild, sofern der Jagdschein nicht mehr verlängerbar ist.

Die Untere Jagdbehörde des Landkreises Barnim bedankt sich bei den Jägerinnen und Jägern für ihre Geduld, bei den Mitglieder des Jagdbeirats, den Jagdverbänden für ihre fachliche Unterstützung und bei den zuständigen Ministerien für die zeitnahe Umsetzung und Schaffung einer Möglichkeit zur vollumfänglichen Zuverlässigkeitsprüfung und damit zur rechtmäßigen Jagdscheinerteilung.

Robert Bachmann
Pressesprecher