Durch den Wildvogelzug breitet sich die Geflügelpest unter den Wildvögeln wieder verstärkt aus. In Deutschland als auch in Brandenburg gab es bereits viele Meldungen von Wildvogelgeflügelpest. Darüber hinaus wurde in drei Geflügelhaltungen in Brandenburg das Virus bereits nachgewiesen und die Bestände mussten gekeult werden.
Auch wenn im Landkreis Barnim bis dato keine Nachweise bei Haus- oder Wildvögeln auftraten, fordert der Amtstierarzt alle Geflügelhalter dringend auf, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Haltungen zu verschärfen. Hierzu gehört bspw. dafür zu sorgen,
- dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter- oder Tränkstellen des Geflügels haben bzw., dass nicht draußen gefüttert oder getränkt wird.
- Darüber hinaus sollte Geflügel nicht mit Wasser aus Oberflächengewässern getränkt werden.
- Enten und Gänse sollten keine Zugang zu offenen Wasserflächen haben, die auch von Wildvögeln genutzt werden.
- Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, muss für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden.
Die Geflügelhalter sollten sich auch wieder auf die Anordnung der Stallpflicht vorbereiten oder Möglichkeiten schaffen, die Tiere in einem abgesicherten Auslauf unter einer Schutzvorrichtung halten zu können. Solche Schutzvorrichtungen müssen aus einer überstehenden, nach oben dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen.