Erstmaliges Auftreten von West-Nil-Fieber bei Pferden im Landkreis Barnim

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Veterinäramt rät allen Pferdehaltern dringend zur Impfung ihrer Tiere

3. September 2024

Seit Juli 2024 nehmen die Fälle von West-Nil-Fieber in Deutschland deutlich zu. Wöchentlich werden bundesweit neue Nachweise bei Vögeln und Pferden, erstmalig im August auch beim Menschen, gemeldet. Im Landkreis Barnim ist nun erstmalig die anzeigepflichtige Tierseuche West-Nil-Fieber bei Pferden ebenfalls amtlich festgestellt worden. In 3 Pferdebeständen im Landkreis wurde das Virus nachgewiesen. Zwei erkrankte Pferde mussten bereits eingeschläfert werden. Das West-Nil-Virus (WNV) tritt hauptsächlich bei Wildvögeln auf. Als Fehlwirte können allerdings auch Pferde und Menschen infiziert werden! Das Veterinäramt des Landkreises rät daher allen Haltern von Pferden und Eseln dringend, ihre Tiere schnellstmöglich durch ihren Hoftierarzt impfen zu lassen.

Aktuelle Ausbreitung

Das WNV stammt ursprünglich aus Afrika. Mittlerweile kommt es weltweit auf allen Kontinenten vor. Insbesondere in den USA hat die Tierseuche seit 1999 zu massiven Verlusten bei Pferden geführt. In Europa trat es erstmals Anfang der 1960er-Jahre in Frankreich auf. Die ersten Fälle von WNV-Infektionen in Deutschland wurden 2018 bei Vögeln nachgewiesen. Seitdem hat sich das Virus insbesondere in den ostdeutschen Bundesländern weiter ausgebreitet. Der größte Teil der infizierten Tiere (über 90 %) stammt aus den Bundesländern Sachsen, Sachsen-Anhalt, Berlin und Brandenburg. Im Landkreis Barnim wurde das Virus erstmalig 2022 bei einem Vogel nachgewiesen.

Das Virus

Das WNV ist ein zur Familie der Flaviviren gehörendes RNA-Virus. Das Virus ist eng mit den Erregern des Denguefiebers, des Gelbfiebers und der FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis) verwandt. Das WNV gehört zur Gruppe der Arboviren, welche sich in Arthropoden (Gliederfüßern) vermehren und durch diese auf ihre Wirte übertragen werden. Das WNV zirkuliert primär zwischen Stechmücken und Vögeln. Besonders empfänglich sind heimische Sperlingsvögel (z.B. Amseln und Spatzen), aber auch Greif- und Krähenvögel können betroffen sein. Neben Vögeln können in Zeiten hoher Mückenkonzentration (v.a. in den Sommermonaten) auch andere Säugetiere infiziert werden. Besonders empfänglich für WNV-Infektionen, teilweise auch mit klinischen Symptomen, sind Pferd und Mensch. Dennoch stellen sie Fehlwirte dar, d.h. bei ihnen ist die Viruskonzentration im Blut zu keinem Zeitpunkt der Infektion hoch genug, um eine Infektion weiterer Stechmücken zu ermöglichen. Von infizierten Pferden geht daher keine Ansteckungsgefahr für andere Pferde oder den Menschen aus.

Typische Symptome

Meistens bleiben Infektionen mit dem WNV unerkannt, nur bei ca. 10% aller infizierten Pferde kommt es zur Ausbildung klinischer Symptome. Anfangs zeigen die Patienten vor allem Appetitlosigkeit sowie generelle Abgeschlagenheit. Die Patienten können in diesem Stadium hohes Fieber entwickeln. Kommt es zur Infektion des zentralen Nervensystems, ist eine Hirn- oder Hirnhautentzündung die Folge. In diesem Stadium verläuft die Erkrankung meist akut mit neurologischen Krankheitszeichen wie Koordinations- oder Bewusstseinsstörungen, Zittern und unwillkürlichen Muskelzuckungen (v.a. im Kopf- und Halsbereich), Lähmung der Kopfnerven (z.B. Asymmetrie beider Kopfhälften, schlaffe Lähmungen der Lippen, Schluckverlust, Kopfschiefhaltung) bis hin zur vollständige Lähmung einer oder mehrerer Gliedmaßen und Festliegen.

West-Nil-Fieber ist eine national anzeigepflichtige Tierseuche, d.h. Erscheinungen (auch klinisch), die den Ausbruch befürchten lassen, sind dem Veterinäramt anzuzeigen. Verdacht und Ausbruch der Seuche sind amtlich festzustellen. Zu diesem Zweck erfolgt die Probenahme durch einen amtlichen oder amtlich beauftragten Tierarzt. Die Tierseuchenkasse Brandenburg beteiligt sich an den Kosten der amtlichen Probenahme nach Maßgabe des Erlasses über die Gewährung von Beihilfen für Maßnahmen zur Tierseuchenverhütung und -bekämpfung sowie zur Verbesserung der Tiergesundheit in der geltenden Fassung. Die Untersuchungen der Proben sind im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) durchzuführen. Die Untersuchungskosten für die amtlichen Proben werden vom Land getragen.

Therapie

Es existiert keine spezifische Therapie gegen die Infektion mit dem WNV. In Fällen mit klinischen Anzeichen erfolgt die Behandlung symptomatisch, d.h. die tierärztliche Versorgung ist abhängig von den individuellen Krankheitszeichen des Patienten. Bei Pferden mit neurologischen Symptomen liegt die Überlebensrate bei etwa 50-70%, wobei Pferde, die zum Festliegen kommen, eine deutlich schlechtere Prognose haben. Nach überstandener neurologischer Erkrankung bleiben bei bis zu 20% der Pferde Langzeitschäden zurück (z.B. Ataxien), was je nach der beabsichtigten Nutzung des Pferdes beachtet werden muss.

Impfung

Nach bisherigem Kenntnisstand gilt die Impfung als sicherster Schutz des Einzeltieres vor den Folgen einer Infektion. Die StIKo Vet (Ständige Impfkommission Veterinärmedizin) empfiehlt derzeit die WNV-Impfung für Pferde, die in Risikogebieten leben, sowie für Pferde, die in diese Gebiete verbracht werden (z.B. für Turniere). Bezüglich der Impfung wenden sich die Tierhalter bitte vertrauensvoll an ihre Hoftierärzte. Die Tierseuchenkasse Brandenburg (https://www.tsk-bb.de/) unterstützt bei den Kosten der Impfungen mit einer Beihilfe. Dies allerdings nur, sofern die Pferdehalter ihrer Anzeigepflicht der Haltung nach Viehverkehrsverordnung nachgekommen sind und die Beiträge zur Tierseuchenkasse regelmäßig bezahlt haben.

Die Impfung ist derzeit die einzige wirksame Maßnahme, die Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen. Daher empfiehlt das Veterinäramt den Equidenhaltern, ihre Tiere, sofern noch nicht geschehen, schnellstmöglich impfen zu lassen.

Im Auftrag
Robert Bachmann
Pressesprecher