Satzungen zur Abfallentsorgung
Den rechtlichen Rahmen für die Entsorgung von Abfällen und die Erhebung von Abfallgebühren bilden die
Übersicht Abfallgebühren ab 1. Januar 2024
Für die Inanspruchnahme der Leistungen, Einrichtungen und Anlagen der Abfallentsorgung und für die umweltgerechte Ablagerung der Abfälle werden die Abfallgebühren nach dem Prinzip des Kostendeckungsgebotes erhoben und entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes auf alle Benutzer umgelegt.
Alle zu Wohnzwecken genutzten Grundstücke, auf denen Abfälle anfallen können, unterliegen dem Anschluss- und Benutzungszwang. Dieses gilt auch für alle Gewerbe- und Erholungsgrundstücke (ganzjährig und saisonal). An-, Ab- und Änderungsmeldungen zur Abfallentsorgung sind bei der
Kundenbetreuung der Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH vorzunehmen.