Ehrenamt und Steuern

Diese Broschüre (Faltblatt in der 1. Auflage) bietet einen ersten Überblick über die Pauschalen bei der Einkommensteuer für ehrenamtlich Tätige. Vielfach wissen Menschen mit ehrenamtlichen Tätigkeiten gar nicht, welche Vorteile im Steuerrecht sie für dafür erhaltene Einnahmen in Anspruch nehmen können.

Daher finden Sie hier erste Informationen zur Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale. Letztere kann ab dem Veranlagungszeitraum 2011 auch von ehrenamtlich tätigen Vormündern und Betreuern geltend gemacht werden.

Inhalt

Vorwort

1. Unterliegen Einnahmen aus „ehrenamtlichen" Tätigkeiten überhaupt der Einkommensteuer?

2. Wer erhält die „Übungsleiterpauschale"?

3. Wer erhält die „Ehrenamtspauschale"?

4. Können Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale von Minijobern in Anspruch genommen werden?

5. Können die Ehrenamts- und die Übungsleiterpauschale zusammen in Anspruch genommen werden?

6. Wann kann die Steuerbefreiung für ehrenamtliche rechtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger in Anspruch

genommen werden?

7. Ich habe noch Fragen – an wen kann ich mich wenden?

8. Wo finde ich weitere Informationen für Ehrenamtler in Brandenburg?

Download

Broschüre "Ehrenamt und Steuern" (5. Auflage 2019) ©MdF

| © 2019 Ministerium der Finanzen | Impressum | Kontakt | Datenschutzhinweis