Asylverfahren
Ablauf des Asylverfahrens
Die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderte Personen im Land Brandenburg regelt das Landesaufnahmegesetz (LAufnG). Asylsuchende werden nach einem Verteilungsschlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Sie beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das (unterschiedlich lange) Asylverfahren führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch.
Versorgung und Unterkunft
Asylsuchende und Spätaussiedler:innen werden in Gemeinschaftsunterkünften bzw. Wohnungen untergebracht.
Beratung zum Asylverfahren
Mehr Informationen zu den Beratungsangeboten finden Sie in unserem Flyer:
Weitere Informationen zum Asylverfahren in Deutschland
Ablauf des deutschen Asylverfahrens
Quelle: Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
Arbeitshilfen
Quelle: Informationsverbund Asyl & Migration