Asylverfahren

Ablauf des Asylverfahrens

Die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderte Personen im Land Brandenburg regelt das Landesaufnahmegesetz (LAufnG). Asylsuchende werden nach einem Verteilungsschlüssel auf die Landkreise und kreisfreien Städte verteilt. Sie beziehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das (unterschiedlich lange) Asylverfahren führt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durch.

Versorgung und Unterkunft

Asylsuchende und Spätaussiedler:innen werden in Gemeinschaftsunterkünften bzw. Wohnungen untergebracht.

Beratung zum Asylverfahren

Mehr Informationen zu den Beratungsangeboten finden Sie in unserem Flyer:

Flyer Migrationsberatung

Weitere Informationen zum Asylverfahren in Deutschland

Ablauf des deutschen Asylverfahrens
Quelle:  Bundesagentur für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Arbeitshilfen
Quelle: Informationsverbund Asyl & Migration