Landkreis Barnim setzt auf Digitalisierung

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Öffentliche Bekanntmachungen erfolgen künftig papierlos - klassisches Amtsblatt entfällt

20. November 2024

Der Landkreis Barnim geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Mit Beschluss der aktuellen Hauptsatzung des Landkreises Barnim (§§ 26 und 27) in Verbindung mit der aktualisierten Bekanntmachungsverordnung des Landes Brandenburg (§ 5a BekanntmV) werden öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises seit dem 8. November 2024 vorrangig online veröffentlicht.

Die papierlose Bekanntmachungsform ersetzt das klassische Amtsblatt in seiner bisherigen Form, welches unter Verzicht auf weitere redaktionelle Inhalte traditionell den amtlichen Bekanntmachungen des Landkreises vorbehalten war. Das umfasst konkret:

  • die Beschlüsse des Kreistages oder deren wesentlicher Inhalt,
  • Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzungen des Kreistages, des Kreisausschusses und des Jugendhilfeausschusses sowie
  • Satzungen, sonstige ortsrechtliche Vorschriften des Landkreises und ortsübliche Bekanntmachungen, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind.

Durch diese Maßnahme sollen die Informationswege moderner, schneller und umweltfreundlicher gestaltet werden. Die Bürgerinnen und Bürger können künftig alle öffentlichen Bekanntmachungen bequem online abrufen. Die Veröffentlichungen sind auf der offiziellen Internetseite des Landkreises unter www.barnim.de zugänglich. Auf die im Internet veröffentlichen Bekanntmachungen wird jeweils unverzüglich im Barnim-Echo der Märkischen Oderzeitung, Lokalausgaben Eberswalde und Bernau, hingewiesen.

Ausgenommen sind Bekanntmachungen, die sondergesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Hierzu gehören u.a. Allgemeinverfügungen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes sowie Allgemeinverfügungen und Tierseuchenverordnungen im Sinne des Tiergesundheitsgesetzes. Diese werden auch weiterhin über die Lokalzeitung sowie parallel über www.barnim.de veröffentlicht.

Für Menschen ohne Internetzugang besteht weiterhin die Möglichkeit, die Bekanntmachungen direkt in der Verwaltung einzusehen. Die entsprechenden Dokumente werden per Aushang in den Dienststellen des Landkreises in Bernau (Kreisverwaltung Barnim, Außenstelle Bernau, Jahnstraße 45, 16321 Bernau bei Berlin) und Eberswalde (Kreisverwaltung Barnim, Paul-Wunderlich-Haus, Am Markt 1, 16225 Eberswalde) bereitgestellt.

Der Landkreis Barnim lädt alle Bürgerinnen und Bürger dazu ein, die neue Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme zu nutzen und sich regelmäßig auf der Internetseite über aktuelle Bekanntmachungen zu informieren.

Robert Bachmann
Pressesprecher