29. Januar 2024 - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz des Landes Brandenburg
Die gestern zu Ende gegangene Grüne Woche in Berlin hat erneut das große Interesse an Unternehmen und landwirtschaftlichen Betrieben gezeigt, die sich mit fortschrittlichen Konzepten, Produkten und Ideen präsentiert haben. Über die Europäische Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-AGRI) und die vom Land dafür neu aufgelegte Richtlinie können Akteurinnen und Akteure aus der Praxis, Wissenschaft und Beratung in Brandenburg ab sofort wieder Förderung für innovative Projekte erhalten. Dafür stehen, im ersten Aufruf 15 Millionen Euro bereit. Bis zum 5. April sollten sich Interessierte mit ihren Projektunterlagen an die agrathaer GmbH als Innovationsdienstleister des Landes wenden.
In EIP-AGRI-Projekten können die unterschiedlichen Akteure aus landwirtschaftlicher Praxis, Wissenschaft und Beratung gemeinsam anwendungsorientierte Innovationen in der Landwirtschaft und im Gartenbau entwickeln. Mit Hilfe der Vorhaben soll die Produktivität in der Landwirtschaft nachhaltig verbessert werden. Eine große Rolle spielt dabei die Anpassung an die Folgen der Klimaveränderungen. Seit 2015 werden über EIP-AGRI im Land Brandenburg praxisnahe, innovative Vorhaben gefördert. In der vergangenen Förderperiode wurden 28 Innovationsprojekte durchgeführt und dafür über 29 Millionen Euro bewilligt.
Die mögliche Ausrichtung der Projekte ist breit gefächert und reichte in der Vergangenheit von neuartigen Pflanzenbau- und Bewirtschaftungsverfahren in der Landwirtschaft und im Gartenbau über eine klimaschonende, tiergerechte Tierhaltung bis hin zu einer besseren regionalen Wertschöpfung der landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Produkte. Für diese und weitere umwelt- und klimarelevante Probleme können auch zukünftig innovative Lösungsansätze angestoßen werden. Eine Innovation kann beispielsweise die Entwicklung und Erprobung von neuen Prozessen, Produkten, Technologien, Methoden oder Dienstleistungen sein. Eine Innovation kann sich aber auch auf herkömmliche Praktiken in einem neuen geografischen oder Umweltkontext stützen.
Mit der neuen EU-Förderperiode wurde die Richtlinie erneut aufgelegt. Neu ist ein zweistufiges Antragsverfahren und die Abrechnung von Personalkosten mittels Einheitskostensätzen und einer Restkostenpauschale. Die Kriterien zur Projektauswahl wurden inhaltlich weiterentwickelt und orientieren sich stärker an der Praxisrelevanz.
In einem ersten Schritt nehmen die interessierten operationellen Gruppen an einem Projektauswahlverfahren teil. Die Idee für ein Projekt geht idealerweise von Praktikern aus. Der EIP-Fachbeirat entscheidet über die Förderung der eingereichten Projektvorschläge. Nach dem erfolgreichen Durchlaufen des Projektauswahlverfahrens kann online der Antrag bei der Investitionsbank des Landes Brandenburg gestellt werden.
Ab diesem Jahr steht den Antragstellenden und operationellen Gruppen bei der Planung, Durchführung und Abwicklung ihres Projektes ein neuer Innovationsdienstleister, die agrathaer GmbH mit Sitz in Müncheberg zur Verfügung. Ein Team von fünf erfahrenen Innovationsberaterinnen und Innovationsberatern berät individuell und bedarfsorientiert. Die Unterstützung ist für die EIP-Teilnehmer kostenlos.
Die vollständigen Projektunterlagen im Rahmen von EIP-AGRI sind bis zum 5. April 2024 beim Innovationsdienstleister einzureichen. Interessierte können bei der Projektplanung kostenlos die Beratung durch den Innovationdienstleister in Anspruch nehmen. Dafür wenden sich Interessierte mit einer Ideenskizze vorab an den Innovationsdienstleister. Informationen dazu und insgesamt zu EIP in Brandenburg, zur Richtlinie und zu den erforderlichen Dokumenten finden Sie unter: https://eip-agri.brandenburg.de/eip-agri/de/.