Zuwendungen im sozialen Bereich
Die Zuwendungen für verschiedene soziale Leistungsangebote (z. B. Frauenhaus, Schuldnerberatung) werden geprüft und bewilligt.
Seit dem Jahr 2020 erfolgt die Bearbeitung der Anträge aus Mitteln der
Richtlinie zur Förderung von Ehrenamt und Zivilgesellschaft im Landkreis Barnim - Stand 2021
Hier finden Sie den Antrag
Verwendungsnachweis - Formular
Der Antrag muss spätestens am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres im
Dezernat II, Finanzverwaltung/Controlling
Landkreis Barnim
Am Markt 1
16225 Eberswalde
eingegangen sein. Maßgeblich für den fristgerechten Eingang ist das Datum des Eingangsstempels des Landkreises Barnim.