Zulassung von Heimtierfutterbetrieben & Zulassungen zur Verfütterung von tierischen Nebenprodukten

Heimtierfutterbetriebe bedürfen gemäß Art. 18 VO (EG) 1069/2009 einer Zulassung.

Tierhalter, die tierische Nebenprodukte im Sinne der Kategorie 2 oder 3 nach VO (EG) 1069/2009 verfüttern und / oder transportieren wollen, bedürfen einer Ausnahmegenehmigung durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Vor Beginn der Tätigkeit ist ein formloser Antrag einzureichen.

  • laut gültiger Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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