Verbringen von Heimtieren zu anderen als zu Handelszwecken (Urlaub, Reisen)
Die Veterinärbedingungen für das Verbringen von Heimtieren (z. B. Katze, Hund) richten sich nach der VO (EG) Nr. 576/2013. Dort sind die Bedingungen für das Verbringen dieser Tierarten in EU-Länder und aus Drittländern in den Bereich der EU festgelegt. Die Bedingungen können beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erfragt werden.
Bedingungen für die Ausfuhr aus der EU in Drittländer müssen bei der zuständigen Botschaft des jeweiligen Landes eingeholt werden.
- laut gültiger Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Heimtierausweis
- VO (EG) Nr. 576/2013