Überwachung von Veranstaltungen mit Tieren
Wer eine Veranstaltung mit Tieren durchführen möchte (z. B. Viehausstellungen, Viehmärkte, Reit- & Springturniere u. Ä.) hat dies mindestens vier Wochen vorher schriftlich beim zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzuzeigen.
- Tiergesundheitsgesetz
- Viehverkehrsverordnung