Überwachung der Verfütterung von Fischmehl
Die Verfütterung von Fischmehl an Wiederkäuer ist im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigepflichtig.
- laut gültiger Gebührenordnung des Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- EG- Verfütterungsverbotsdurchführungsverordnung
- VO (EG) 956/2008
- VO (EG) 999/2001