Überwachung der Trinkwasserqualität
Für eine gesunde Ernährung ist die Qualität des Trinkwassers von großer Bedeutung. Durch Probenahmen, Untersuchungen des Trinkwassers und Bewertung der Befunde durch das SG Gesundheitsamt wird regelmäßig die Qualität des Trinkwassers vom Wasserwerk bis zur Entnahmestelle überwacht. Entspricht die Qualität des Trinkwassers nicht den Anforderungen, unterstützen wir die Betreiber in der Ermittlung der Ursachen, leiten Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen ein und beraten Sie, wie die Qualität des Trinkwassers anhaltend sichergestellt werden kann.
Gemäß der Trinkwasserverordnung sind auch Eigentümer von Kleinanlagen, z.B. Hausbrunnen verpflichtet, diese beim SG Gesundheitsamt anzuzeigen und untersuchen zu lassen (siehe auch: Merkblatt für Betreiber-/ Innen von Kleinanlagen).
Möchten Sie fachliche Informationen zum Thema Trinkwasser, eine Übersicht über geltende Rechtsvorschriften, Kontaktadressen oder weitere Informationen erhalten, wenden Sie sich an uns oder verbinden Sie sich mit der Internetseite der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW).
Durch Aufrufen des Links erhalten Sie Informationen zu Legionellen:
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Cornelia Pezenburg,
Frau Angela Reiß oder
Frau Monika Dünow
- laut gültiger Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
- vorhandene Befunde
- Unterlagen zur Wasserversorgungsanlage
- Trinkwasserverordnung
- Infektionsschutzgesetz