Überwachung der Hygiene in öffentlichen Einrichtungen
Durch regelmäßige Kontrollen überwachen wir die Einhaltung hygienischer Anforderungen in öffentlichen Einrichtungen und beraten deren Betreiber zu Fragen des Gesundheitsschutzes.
Betreiber einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 3 Abs. 2 Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz sind verpflichtet, den Betrieb Ihrer Einrichtung vor Inbetriebnahme, die Schließung sowie Veränderungen dem SG Gesundheitsamt anzuzeigen.
Hier finden sie eine Übersicht über anzeigepflichtige öffentliche Einrichtungen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:
Frau Monika Dünow,
Frau Angela Reiß,
Frau Sabine Wendland oder
Frau Cornelia Pezenburg
- Während der Kontrolle Ihrer Einrichtung halten Sie bitte den Hygieneplan bereit.
- Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
- Infektionsschutzgesetz