Städtebau- und Wohnraumförderung
Allgemeine Beratung zu bestehenden Förderprogrammen (Bund und Land Brandenburg) bezüglich der Städte- und Wohnraumförderung
1. Städtebauförderung
Die Städtebauförderung ist ein differenziertes Förderprogramm des Bundes und der Länder in der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung von Städten, aber auch Dörfern
- von erneuerungsbedürftigen zumeist älteren Stadtkernen und Gründerzeitstadtteilen,
- des städtebaulichen Denkmalschutzes in historischer Stadtkernen,
- des Stadtumbaus in den vom Leerstand betroffenen Wohnvierteln,
- einer sozialen Stadt in sozial bedrängten Gebieten,
- der Entwicklung neuer Stadtteile in besonderen städtebaulichen Lagen.
Der Bund, die Länder und die Städte messen der Städtebauförderung eine große städtebauliche, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und ökologische Bedeutung zu.
weiterführende Web-Links:
- Bundesministerium für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
- Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)
- http://www.sozialestadt.de/
- http://www.staedtebaulicher-denkmalschutz.de/
- http://www.stadtumbau-ost.info/
- städtebauförderung
- www.mil.brandenburg.de/
- www.lbv.brandenburg.de
2. Wohnraumförderung
Die Wohnraumförderung des Landes Brandenburg bezieht sich vorwiegend auf Maßnahmen in besonderer Gebietskulisse (innerhalb der innerstädtischen Sanierungs- und Entwicklungsgebiete, den vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) geförderten Stadtumbaustädten sowie in Mittelzentren).
2.1. Wohneigentumsförderung in Innenstädten
Die Wohneigentumsförderung des Landes Brandenburg
- dient der Bildung von Wohneigentum oder
- der Modernisierung und Instandsetzung in Verbindung mit der gleichzeitigen energetischen Sanierung vorhandenen Wohneigentums.
2.2. Mietwohnraumförderung
Bei der Mietwohnraumförderung des Landes Brandenburg geht es um
- Förderung von Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung zur generationsgerechten Anpassung von Mietwohnungen zu sozial verträglichen Mieten in besonderer Gebietskulisse,
- Förderung von Baumaßnahmen (z.B. Ein- oder Anbau von Aufzügen) zur Schaffung des barrierefreien Zugangs zu Mietwohngebäuden und -wohnungen in besonderer Gebietskulisse
- Verbesserung der Wohnsituation für schwerstmobilitätsbehinderte Menschen in vorhandenen Mietwohnungen und in selbst genutztem Wohneigentum ohne eingeschränkte Gebietskulisse.
weiterführende Web-Links:
- Entsprechend den Hinweisen und Förderbedingungen des jeweiligen Fördermittelgebers
- Antragsformulare und konkrete Förderbedingungen erhalten Sie von den Fördermittelgebern.
- Gesetze, Richtlinien und Vorschriften der Fördermittelgeber