Schuleingangsuntersuchung

Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst führt die Schuleingangsuntersuchung für jedes im Landkreis Barnim wohnende, schulpflichtige Kind durch. Die Terminvereinbarung zum medizinischen Teil der Schuleingangsuntersuchung im Gesundheitsamt erfolgt online.

Kinder mit heilpädagogischer Frühförderung oder einem Integrationsstatus bekommen einen gesonderten Termin vom Gesundheitsamt zugeschickt.

Die diesjährigen Schuleingangsuntersuchungen vom 01.12.2024 bis 30.04.2025 statt.

Die Schuleingangsuntersuchung sind für Kinder verpflichtend, die

  • Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beendet haben, auch wenn ein Antrag auf Rückstellung durch die Eltern gestellt wird,

  • Kinder, die im Vorjahr vom Schulbesuch zurückgestellt wurden und einen entsprechenden Vermerk auf der schulärztlichen Stellungnahme haben,

  • Kinder, die vorzeitig die Schule besuchen möchten,

  • Kinder, die vom 01.10. bis 31.12. des laufenden Jahres das 6. Lebensjahr beenden - mit Antrag der Eltern an die Schule,

  • Kinder, die vom 01.01. bis 31.07. des Folgejahres das 6. Lebensjahr beenden - mit Antrag der Eltern an die Schule mit einer Kinder- und Jugendpsychiatrischen Stellungnahme zum Entwicklungsstand.

Sie können wählen zwischen 3 Untersuchungsstandorten:

  • Gesundheitsamt Bernau, 16321 Bernau, Jahnstrasse 45, 2. Obergeschoss

  • Musikschule Bernau, 16321 Bernau, Schönfelder Weg 10

  • Gesundheitsamt Eberswalde, 16226 Eberswalde,  Am Markt 1, Haus C, 3. Obergeschoss

Neu: Digitale Anmeldung mit BundID

Erstmals besteht für Eltern die Möglichkeit, die Anmeldung für die Schuleingangsuntersuchung inklusive der Übermittlung des Anamnesebogens komplett digital abzuwickeln. Für die Nutzung des Systems ist eine BundID erforderlich. Diese ermöglicht eine einfache und sichere Identifikation der antragstellenden Personen und gewährleistet eine schnelle Bearbeitung.

So geht's:

  • Klicken Sie auf folgenden Link: https://formulare.dikom-bb.de:443/metaform/Form-Solutions/sid/assistant/66058887f0299e4b3dd96bc2.
  • Sie werden nun zum digitalen Antragsassistenten weitergeleitet.
  • Sobald Sie einen Haken zur Kenntnisnahme des Datenschutzhinweises gesetzt haben und zweimal "Weiter" geklickt haben, gelangen Sie zur Anmeldung mittels der BundID.
  • Füllen Sie im Anschluss an die erfolgreiche Authentifizierung den Anamnesebogen aus.
  • Abschließend werden Sie zur Online-Terminbuchung weitergeleitet.

Wozu benötige ich eine BundID und wie funktioniert das?

Für die Anmeldung zur Schuleingangsuntersuchung ist es erforderlich, einen Anamnesebogen auszufüllen. Die Anmeldung (inklusive Übermittlung der Anamneseangaben) kann nunmehr vollständig digital abgewickelt werden. Die bisherige Unterschrift wird dabei durch die Anmeldung mit der BundID ersetzt.

Um den Einstieg in das neue digitale Verfahren zu erleichtern, steht ein erklärendes YouTube-Video zur Verfügung. In dem Video wird Schritt für Schritt erläutert, wie die Registrierung und Nutzung der BundID funktioniert und wie die Anträge eingereicht werden können: BundID Erklärvideo (Bundesministerium des Innern und für Heimat/YouTube)

Terminanmeldung ohne BundID

Alternativ kann die Terminbuchung auch weiterhin auf herkömmliche Weise vorgenommen werden. Hierzu bitte unter dem nachfolgenden Link einen Termin vereinbaren und den hier hinterlegten Anamnesebogen ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben und zum vereinbarten Termin mitbringen. Bitte beachten Sie, dass die Terminbuchung ab dem 1. November 2024 möglich ist.

hier Termin buchen für Schuleingangsuntersuchung

Sollten Sie einen bereits gebuchten Termin ändern müssen, löschen Sie diesen online und buchen einen neuen Termin.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Landkreis Barnim
Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes Barnim
Paul-Wunderlich-Haus
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Tel.: 03334 214 - 1601
E-Mail: kjgd@kvbarnim.de

Elterninformation zur Schuleingangsuntersuchung

Anamnesebogen

  • alle Impfausweise
  • falls vorhanden das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes
  • evtl. vorhandene Befunde
  • evtl. vorhandene Brille / vorhandenes Hörgerät
  • wenn vorhanden, Behindertenausweis und Pflegeeinstufung
  • Brandenburgisches Schulgesetz
  • Grundschulverordnung des Landes Brandenburg
  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
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