Schulabgangsuntersuchung

Für Jugendliche, die nach der 10. oder einer niederen Klasse die Schule verlassen, wird die Erstuntersuchung nach § 32 (1) Jugendarbeitsschutzgesetz durchgeführt. Sie erhalten eine ärztliche Bescheinigung zur Vorlage beim Ausbildungsbetrieb.
Diese Bescheinigung ist 14 Monate gültig.
Nach Ablauf dieser Zeit kann die Erstuntersuchung vom Kinder- und Jugendgesundheitsdienst wiederholt werden, wenn der Jugendliche das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Umfang der Untersuchung:

  • körperliche Untersuchung
  • Hör- und Sehtest
  • Impfungen (bei vorliegendem Einverständnis der Eltern)

Der Untersuchungstermin wird für die 10. Klassen in Absprache mit der Schule vereinbart. Sollte ein Termin außerhalb dieser Zeiten notwendig sein, wenden Sie sich bitte an den Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.
Vorzeitige Schulabgänger vereinbaren einen Termin mit dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Frau Karin Mikeska

  • ausgefüllter Erhebungsbogen (im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhältlich)
  • ausgefüllter Impffragebogen (im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhältlich)
  • mit Morgenurin gefülltes Urinröhrchen (im Kinder- und Jugendgesundheitsdienst erhältlich)
  • Impfbuch / Impfdokumente
  • evtl. vorhandene Befunde
  • evtl. vorhandene Brille / vorhandenes Hörgerät
  • wenn vorhanden, Behindertenausweis und Pflegeeinstufung
  • Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (JArbSchG)
  • Verordnung über die ärztlichen Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Erlass über die Durchführung der Untersuchung zum Schutze der arbeitenden Jugend
  • Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz
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