Schornsteinfeger
Das Ordnungsamt / Gewerbefachaufsicht im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf die hoheitlichen Tätigkeiten nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG).
- Feuerstättenschau
- Erlass des Feuerstättenbescheides
- Kehrbuchführung
- Kontrolle über die auszuführenden Schornsteinfegerarbeiten
- Ersatzvornahme von Schornsteinfegerarbeiten wenn diese nicht fristgemäß nachgewiesen werden
- Anlassbezogene Überprüfungen (z.B. wenn Betriebs- und Brandsicherheit einer Feuerungsanlage nicht gewährleistet erscheint)
Seit dem 01. Januar 2013 haben die Eigentümer von Grundstücken und Räumen freie Wahl, welchen Schornsteinfegerbetrieb sie mit der Durchführung der Kehr- und Überprüfungsarbeiten beauftragen. Die Arbeiten dürfen aber nur durch Betriebe durchgeführt werden, die mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen sind oder die Voraussetzungen nach den §§ 7 bis 9 der EU/EWR-Handwerk-Verordnung erfüllen.
Für die hoheitlichen Tätigkeiten ist weiterhin ausschließlich die jeweils bevollmächtigte Bezirksschorsteinfegerin bzw. der jeweils bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger des betreffendenKehrbezirk zuständig. Dies sind u.a. die Feuerstättenschau, das Ausstellen des Feuerstättenbescheides und die erforderlichen Bauabnahmen neuer oder geänderter Feuerstätten und Schornsteine.
Bekanntmachung
Übersicht über die bestellten bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den Landkreis Barnim
Interessante Links
Finden Sie Ihren zuständigen Schornsteinfeger
Die Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BlmSchV)
Die Gebührenregelung für die: Brandenburgische Kehr- und Überprüfungsverordnung (BbgKÜO)
Die Bundeseinheitliche Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO)
Jan Fritsche
Gewerbeaufsicht
03334 214 - 1411
Annette Brauns
03334 214 1404