Rote Oldtimerkennzeichen
Das Fahrzeug muss mindestens 30 Jahre alt sein. Das zugeteilte Oldtimerkennzeichen kann ein Wechselkennzeichen für mehrere Oldtimer Fahrzeuge sein. Mit diesem Kennzeichen können Kraftfahrzeuge an Veranstaltungen teilnehmen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Welche Fahrten darf ich mit einem roten Oldtimerkennzeichen machen?
An- und Abfahrten sowie Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oltimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen. Dies gilt auch für:
1. Prüfungsfahrten - Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr.
2. Probefahrten - Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges.
3. Überführungsfahrten - Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen.
erstmalige Erteilung (1 Jahr befristet):
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als 3 Monate)
- Gutachten nach § 23 StVZO für jedes betreffende Fahrzeug mit Eigentumsnachweis
- EVB-Nummer von der Versicherung für Rote Oldtimerkennzeichen
- Bankverbindung (IBAN/BIC) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
Verlängerung (bis auf Widerruf):
- Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörden (nicht älter als 3 Monate
- bestehendes Fahrzeugscheinheft und Fahrtenverzeichnis (Fahrtenbuch)
- (beide) Kennzeichentafel(n)
- Bankverbindung (IBAN/BIC) zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
- ggf. EVB-Nummer von der Versicherung für Rote Oldtimerkennzeichen, wenn nach Ablauf der Befristung