Regelmäßige digitale Datenabgabe aus dem Liegenschaftskataster
Das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) enthält die Geobasisdaten der Liegenschaften. ALKIS vereint die bisher getrennt und mehrfach gespeicherten Daten des Automatisierten Liegenschaftsbuches (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) in einem Datenmodell. Dies sind im Wesentlichen Objektbereiche wie Flurstücke, Gebäude, Flächen der tatsächlichen Nutzung, Flächen der Bodenschätzung und Eigentümer. Diese Objektbereiche können sowohl komplett als auch einzeln im NAS-Format bezogen werden.
Die ALKIS-Daten bilden die Grundlage für alle Geoinformationssysteme, die auf eigentumsrechtlich verbindliche, aktuelle und genaue Daten im großmaßstäbigen Bereich angewiesen sind.
Das Verfahren der regelmäßigen Datenabgabe wird als sogenanntes NBA-Verfahren (=Nutzerbezogene Bestandsdatenaktualisierung) bezeichnet. Hierbei werden grundsätzlich Liegenschaftsinformationen der verschiedenen Objektbereiche im NAS-Format als Differenzdaten abgegeben.
Bevor ein NBA-Verfahren angelegt werden soll, muss sichergestellt sein, dass die Software des Kunden NBA-Folgedatensätze verarbeiten kann!
Wichtig bei der Einrichtung eines NBA-Verfahrens ist es zu wissen, dass alle Festlegungen einmal zu Beginn des Verfahrens angegeben werden müssen und im Laufe des Verfahrens nicht mehr änderbar sind!
Hinweis
Laut Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BBgDSG) ist die Übermittlung personenbezogener Daten besonders geschützt. Da Eigentümerinformationen im Rahmen einer digitalen Datenabgabe beantragt werden können, erhalten die Daten nur die betroffenen Eigentümer, Erbbauberechtigte sowie Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten besteht.
Wichtig
Zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nutzen Sie bitte dieses Formular und schildern Sie den beabsichtigten Nutzungszweck.
Die Geobasisdaten des Landes Brandenburg sind entgeltfrei. Für die manuelle Einrichtung des regelmäßigen Abrufverfahrens sowie für die Prüfung des berechtigten Interesses wird lediglich ein Zeitentgelt erhoben. Jeder weitere Bearbeitungsaufwand, z. B. für die Anpassung der Gebietskulisse, wird ebenfalls nach begonnener Arbeitshalbstunde in Rechnung gestellt.
- je angefangene Arbeitshalbstunde 35,70 Euro
Wir erstellen Ihnen für die regelmäßige digitale Datenabgabe aus dem Liegenschaftskataster gerne ein konkretes Angebot. Sie können das dafür vorbereitete Antragsformular vollständig ausfüllen und mit der Bitte um ein Kostenangebot zu uns senden.
- Antrag auf regelmäßge digitale Datenabgabe aus dem Liegenschaftskataster
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Berechtigungsdarlegung Eigentümerauskunft
Laut Brandenburgischem Datenschutzgesetz (BbgDSG) ist die Übermittlung personenbezogener Daten besonders geschützt. Der Bezug personenbezogener Daten berechtigt ausschließlich zur Verwendung zum angegebenen Zweck. Angaben zum Eigentümer werden daher nur weitergegeben an den betroffenen Eigentümer oder Erbbauberechtigten eines Grundstückes sowie an Personen, die eine Vollmacht des Eigentümers vorlegen oder darlegen, dass ein berechtigtes Interesse zum Bezug dieser Daten nach § 10 Brandenburgisches Vermessungsgesetz (BbgVermG) besteht.
Zur Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses nutzen Sie bitte dieses Formular und schildern Sie den beabsichtigten Nutzungszweck. Legen Sie das berechtigte Interesse ausführlich dar.