Qualitätsmanagementsystem im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Seit dem 1. Juli 2006 gilt die EU-Verordnung der Europäischen Union zur Durchführung amtlicher Kontrollen (Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Futtermittel- und Lebensmittelkontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz) in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Somit waren die Fachbehörden gefordert, ein Organisationsebenen übergreifendes Qualitätsmanagementsystem für die Behörden der Veterinär-, Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung im Land Brandenburg (QMS BB) einzurichten.

Mit der Einführung des QMS BB sorgen verbindliche Standards für die einheitliche Durchführung und Dokumentation von Kontroll- und Probenahmeverfahren und somit für Transparenz nach außen und Nachvollziehbarkeit des Verwaltungshandelns nach innen.

Diese Vorgaben werden in den Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämtern aller Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg gleichermaßen umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie auch unter

"MdJEV Qualitätsmanagement"

  • Verordnung (EG) Nr. 882/2004
zurück