Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Die Gewährung von Sozialleistungen an ausländische Flüchtlinge und Asylbewerber ist im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt.
Danach erhalten Asylbewerber den notwendigen Bedarf an Verpflegung, Unterkunft , Nahrung und sonstigen Gebrauchsgütern.

Zur Behandlung akuter Erkrankungen werden ebenfalls nur die erforderlichen Leistungen gewährt. Eine Versorgung von Zahnersatz erfolgt nur, soweit sie im Einzelfall aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist. Während der Schwangerschaft und bei der Geburt erhalten werdende Mütter und Wöchnerinnen die erforderliche Pflege, Hilfe und Betreuung.

  • gültiges Personaldokument
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • alle Einkommensnachweise
  • Vermögensnachweise
  • Mutterpass oder ggf. Schwangerschaftsbescheinigung vom Arzt
  • ärztliche Atteste bei Diät oder Pflegebedürftigkeit
  • ggfs. Mietvertrag oder Mietbescheinigung
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