Kreisentwicklungsbudget

Der Landkreis Barnim unterstützt mit dem Kreisentwicklungsbudget Investitionen in den ländlichen Raum. Gefördert werden kommunale Investitionen, die der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und damit dem Ausgleich wirtschaftlicher und sozialer Disparitäten innerhalb des Gebietes des Landkreises Barnim dienen. Bei solchen Investitionen handelt es sich im Rahmen dieser Richtlinie um Vorhaben zum Ausbau der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur einschließlich der Bildungsinfrastruktur, der Bewältigung des demografischen Wandels sowie um Investitionsvorhaben zur Anpassung an den Klimawandel.

Eine Zuwendung können nur die Kommunen erhalten, die im Jahr vor der Antragsstellung mit ihrem Gemeindegebiet zur Fördergebietskulisse der LEADER-Richtlinie der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) Barnim e.V. gehörten.

Die Antragstellung mit dazugehörigem Finanzierungsplan hat spätestens bis zum 28. Februar des jeweiligen Jahres im Amt für nachhaltige Entwicklung, Bau-, Kataster- und Vermessung des Landkreises zu erfolgen, soweit Mittel im Haushaltsplan zur Verfügung gestellt werden.

Hinweis:

Die bisher gültige Richtlinie für das Kreisentwicklungsbudget war bis zum 31.12.2024 befristet.

Die für die Jahre 2025 und 2026 gültige Richtlinienfassung bedarf noch der Beschlussfassung durch den Kreistag Barnim, die voraussichtlich am 12.03.2025 erfolgen wird. Nach Beschlussfassung wird die neue Richtlinie zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht.

Kontakt:

wirtschaftsentwicklung@kvbarnim.de

Die bisher gültige Richtlinie für das Kreisentwicklungsbudget war bis zum 31.12.2024 befristet.

Die für die Jahre 2025 und 2026 gültige Richtlinienfassung bedarf noch der Beschlussfassung durch den Kreistag Barnim, die voraussichtlich am 12.03.2025 erfolgen wird. Nach Beschlussfassung wird die neue Richtlinie zeitnah an dieser Stelle veröffentlicht.

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