Kindertagesbetreuung - Übernahme von Elternbeiträgen
Auf Antrag übernimmt der Landkreis Barnim Elternbeiträge, wenn die finanzielle Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist.
Bitte beachten Sie die Hinweise auf die benötigten Unterlagen (s.u.) bzw. das Hinweisblatt als Anlage zum Antrag.
Ihre Ansprechpartnerinnen im Jugendamt finden Sie unter https://www.barnim.de/verwaltung-politik/aemter-leistungen/dienstleistung/kindertagesbetreuung.
Bei Antragstellung sind folgende Unterlagen vorzulegen bzw. als Kopie beizufügen:
- aktuelle Einkommensnachweise (z.B. die letzten drei Verdienst-/ Lohnbescheinigungen oder/bzw. Lohnsteuerkarte; Sozialhilfe-, Wohngeld-, Renten-, Kindergeldbescheide; Nachweis über Erhalt von Unterhaltsleistungen/ Unterhaltsvorschussleistungen
- Nachweis über die aktuelle Höhe der Miete (z.B. Mietvertrag, Mietänderungsschreiben)
- bei Wohneigentum einen Nachweis über die monatlichen Darlehenszinsbelastungen und Betriebskosten
- Nachweise über sonstige wiederkehrende Belastungen
- Bescheinigung des Trägers der Kindertagesstätte über die Höhe der Platzgebühr/des Elternbeitrages und des voraussichtlichen Besuchszeitraumes
- Nachweis zu den sonstigen Einkünften
Alle Unterlagen müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Datum der Antragstellung bzw. unverzüglich nach Vorliegen bei dem Antragsteller/der Antragstellerin beim Jugendamt eingereicht werden.