Kennzeichnung von Schweinen
Schweine sind vom Tierhalter im Ursprungsbetrieb spätestens mit dem Absetzen mit einer ihm von der zuständigen Behörde zugeteilten Ohrmarke dauerhaft zu kennzeichnen oder kennzeichnen zu lassen. Die Ohrmarken für Schweine sind, entsprechend des Jahresbedarfes, beim Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg e.V. zu beantragen.
- Viehverkehrsverordnung