Kennzeichnung von Rindern
Für Rinderhalter besteht die Verpflichtung, alle im Betrieb befindlichen Rinder durch zwei identische Ohrmarken zu kennzeichnen bzw. kennzeichnen zu lassen.
Im Betrieb geborene Kälber sind innerhalb von 7 Tagen zu kennzeichnen und der zentralen Datenbank (HIT) zu melden.
Beim Zukauf von Rindern aus Ländern, die nicht der EU zugehörig sind (Drittländer) ist durch den Bestimmungsbetrieb ebenfalls eine Kennzeichnung durchzuführen.
Rinder die innerhalb von EU-Ländern zugekauft werden behalten ihre ursprüngliche Kennzeichnung.
Verliert ein Rind eine oder beide Ohrmarken, sind unverzüglich Ersatzohrmarken zu bestellen und neu einzuziehen. Bei Unlesbarkeit der Ohrmarke durch Verschmutzung o.Ä. sind ebenfalls Ersatzohrmarken zu bestellen.
Bestellungen von Rinderohrmarken richten Sie bitte an den Landeskontrollverband.
Kontakt Landeskontrollverband:
Landeskontrollverband Berlin-Brandenburg e.V.
Straße zum Roten Luch 1a
15377 Waldsieversdorf
Tel.: 033433 6560
Fax: 033433 65674
- Viehverkehrsverordnung
- VO (EG) Nr. 1760/2000