Kennzeichnung von Denkmalen
Denkmale sollen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnungen erfolgen in der Regel mittels Plakette, in besonderen Fällen werden darüber hinaus auch Erläuterungstafeln angebracht.
Wenn die Kennzeichnung Ihres Denkmals beschädigt oder abhanden gekommen ist, informieren Sie uns bitte.
- § 15 BbgDSchG