Kanalisationsnetze

Seit dem 20. Dezember 2011 besteht für die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie den Betrieb von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, eine Anzeigepflicht.

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