Kanalisationsnetze
Seit dem 20. Dezember 2011 besteht für die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie den Betrieb von Kanalisationsnetzen für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, eine Anzeigepflicht.
- Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anlage 1 - Anzeigeverfahren für Kanalisationen (gemäß § 71 Abs. 1 BbgWG)
- Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anlage 2 - Anlage Baubeschreibung
- Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anlage 3 - Mitteilung über den Baubeginn
- Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anlage 4 - Mitteilung über die Fertigstellung
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Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anhang 4.1 zur Mitteilung über die Fertigstellung
Erklärung der Baubetreuung zur Fertigstellung
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Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anhang 4.2 zur Mitteilung über die Fertigstellung
Bestätigung der Prüfung der Dichtheit der Kanalisation und zugehöriger Bauwerke zur Fertigstellung
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Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anhang 4.3 zur Mitteilung über die Fertigstellung
Bestätigung der Prüfung der Mängelfreiheit der Kanalisation im Ergebnis der Kamerabefahrung zur Fertigstellung
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Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anhang 4.4 zur Mitteilung über die Fertigstellung
Bestätigung der Prüfung der ordnungsgemäßen Beschaffenheit und Betriebssicherheit der techn. Anlagen und Einrichtungen in der Kanalisation zur Fertigstellung
- Anzeige von Kanalisationsnetzen - Anlage 10.4 - Bescheinigung der Prüfingenieurin / des Prüfingenieurs für Standsicherheit zur Fertigstellung