Jagd- und/oder Fischereischein beantragen

Aktuelle Sprechzeiten

Dienstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Montag, Donnerstag und Freitag nach vorhergehender Terminabsprache

1. untere Jagdbehörde

Wer die Jagd ausüben will, muss einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jagdschein besitzen. Der Jagdschein wird ausgestellt als:

  • Jahresjagdschein
  • Zweijahresjagdschein
  • Dreijahresjagdschein
  • Tagesjagdschein für 14 aufeinanderfolgende Tage
  • Falknerjagdschein

Die Ersterteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass der Antragsteller die Jägerprüfung bestanden hat und eine gültige Versicherung dafür abgeschlossen hat. Der Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet.

2. untere Fischereibehörde

Die untere Fischereibehörde im Landkreis Barnim ist Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf das Fischereirecht.

  • Erwerb des Brandenburgischen Fischereischeins sowie der Fischereiabgabemarke
  • Fischereiabgabe

Die Fischereiabgabe ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Sie kann bei der unteren Fischereibehörde und bei autorisierten Ausgabestellen für ein Jahr erworben werden. Erwachsene können bei der unteren Fischereibehörde die Fischereiabgabe auch für fünf Jahre entrichten (Preise finden Sie unter Gebühren).

Die einjährige Fischereiabgabemarke können Sie auch erwerben bei:

Angelsport Bär
Krokusstraße 4, 16321 Bernau bei Berlin, Telefon: 03338 769530
Tourismusverein Naturpark Barnim e.V.
Bahnhofsplatz 2, 16348 Wandlitz, Telefon: 033397 67277

 

Fischereischein

Wer den Fischfang mit einer Raubfischangel ausführen möchte, benötigt einen Fischereischein. Die Ausstellung des Fischereischeins erfolgt auf Antrag unbefristet. Die Erteilung des Fischereischeins für Angler zur Ausübung des Fischfangs mit Angelgeräten ist von dem Nachweis der bestandenen Anglerprüfung (Prüfungsurkunde) abhängig. Die Prüfungen werden durch vom Landesamt für ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung anerkannte natürliche oder juristische Personen des Privatrechts abgenommen. Ab Vollendung des 14. Lebensjahres kann die Anglerprüfung abgelegt werden. Im Landkreis Barnim führen folgende anerkannte Organisationen/Einrichtungen die Prüfung durch:

Anglerverband Niederbarnim e.V.
Biesentahler Chaussee 3a, 16348 Marienwerder OT Ruhlsdorf
Telefon: 033056 75002, 0176 50084918
E-Mail: avn-vorstand@t-online.de
Internet: www.av-niederbarnim.de

 

Kreisanglerverband Barnim
Neue Str. 1, 16225 Eberswalde
Telefon: 03334 238308
E-Mail: info@angeln-barnim.de
Internet: https://www.angeln-barnim.de

 
Dietmar Blank - Angelcenter Eberswalde
Dr. Zinn Weg 1, 16225 Eberswalde
Telefon: 03334 279982
 

Jugendfischereischein

Personen, die das 8. Lebensjahr vollendet haben, können auf Antrag einen Jugendfischereischein mit der Geltungsdauer bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erwerben, beschränkt sich aber auf den Gebrauch der Friedfischhandangel. Der Erwerb ist nur notwendig, wenn Kinder und Jugendliche außerhalb des Landes Brandenburg angeln möchten.

Angelveranstaltungen

Hinweis: Der Antrag auf Durchführung einer Angelveranstaltung muss der unteren Fischereibehörde mindestens einen Monat vor Veranstaltungsbeginn schriftlich und mit Zustimmung (Unterschrift / Stempel) des Fischereiausübungsberechtigten (Fischer oder Vertreter des Kreisanglerverbandes) vorliegen

Jagdscheingebühren

  • Jahresjagdschein  89,00 € (davon 25,00 € Jagdabgabe)
  • Zweijahresjagdschein 129,00 € (davon 50,00 € Jagdabgabe)
  • Dreijahresjagdschein 169,00 € (davon 75,00 € Jagdabgabe)
  • Tagesjagdschein 54,00 € (davon 5,00 € Jagdabgabe)

Die Einnahmen aus der Jagdabgabe werden für die Förderung des Jagdwesens direkt und in vollem Umfang an das Land Brandenburg abgeführt.

Fischereischeingebühren

  • Fischereischein  25,00 €

Nachweiskarte mit Fischereiabgabemarke

  • für ein Kalenderjahr (8 - 18 Jahre alt)  2,50 €
  • für ein Kalenderjahr  12,00 €
  • für fünf Kalenderjahre  40,00 €

Die Einnahmen aus der Fischereiabgabe werden für die Förderung des Fischereiwesens an das Land Brandenburg abgeführt.

für Erteilung/Verlängerung Jagdschein

  • Antrag auf Erteilung Jagdscheines

Jagderlaubnisschein (Begehungsschein)  --> für die Ausgabe durch Jagdausübungsberechtigten

  • Jagdhaftpflichtversicherung (Versicherungsbestätigung)

für Fischereischein bzw. Nachweiskarte

Antrag 2023 Fischereischein und Fischereiabgabemarke

  • Prüfungszeugnis
  • Passfoto

Kerstin Peschke (Untere Fischereibehörde)

03334 214 1523

Ronny Frank (Untere Jagdbehörde)

03334 214 1409

Robert Krampitz (Untere Jagdbehörde)

Ordnungsamt

Öffentliche Ordnung

03334 214 1424

zurück