Internationaler Führerschein

Der Internationale Führerschein wird in den Ländern benötigt in denen der europäische Kartenführerschein nicht ausreicht. Er besitzt eine Gültigkeit von drei Jahren und ist nur in Verbindung mit dem Kartenführerschein gültig. Die Antragstellung muss immer persönlich in der Behörde erfolgen.

  • gültiges Ausweisdokument ggf. zusätzlich Meldebescheinigung (wenn der Wohnsitz nicht dem Ausweisdokument zu entnehmen ist)
  • aktueller Kartenführerschein
  • biometrisches Lichtbild

Zentrale Information

Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

03334 214 - 1466

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