Informationen zum Amt zur Regelung offener Vermögensfragen
Das Amt zur Regelung offener Vermögensfragen des Landkreises Barnim wurde zum 31. Dezember 2009 geschlossen.
Die bis zur Schließung noch nicht abgeschlossen Verfahren (Rückübertragungsverfahren und Entschädigungsverfahren) wurden gemäß der Vermögensgesetzdurchführungsverordnung – VermGDV vom 11. Januar 2010 an andere Ämter zur Regelung offener Vermögensfragen zur abschließenden Bearbeitung übergeben.
Wenn Sie Fragen dazu haben, wer Ihr Verfahren derzeit bearbeitet, rufen Sie uns an:
Mario Schröder
Tel.: 03334 214 1477
Fax: 03334 214 2477
E-Mail: grundstücksverkehr@kvbarnim.de