Havarien mit umweltgefährdenden Stoffen
Zum Schutz des Bodens und des Grundwassers müssen bei Unfällen und Schadensfällen, bei denen es zum Auslaufen und/oder Versickern von wassergefährdenden Stoffen kommt, zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit unverzüglich Sofortmaßnahmen getroffen werden. Eine Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn lediglich zu vermuten ist, dass derartige Stoffe in den Boden, ein Gewässer, einen Kanal oder z.B. den Keller ausgetreten sind.
Eine Meldung ist unverzüglich an die Polizei, die Feuerwehr, das zuständige Ordnungsamt oder die Leitstelle des Landkreises Barnim abzugeben:
Polizei | Notruf 110 |
Feuerwehr | Notruf 112 |
Leitstelle | 03334 354948 oder 354949 oder 354950 |
Die Meldung wird an die Untere Bodenschutzbehörde (UB) oder an die Untere Wasserbehörde (UWB) weitergeleitet.
Aufgabe der UB und der UWB ist es dann, den Schaden zu beurteilen und ggf. Sofortmaßnahmen zum Schutz des Bodens und des Grundwassers einzuleiten.