Gewährung von Bestattungskosten
Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII sind eine Sozialhilfeleistung.
Der formelle Antrag und unten erwähnte Formulare sind beim Grundsicherungsamt des Landkreises Barnim erhältlich.
Die Zuständigkeit des Landkreises Barnim besteht, wenn
- bis zum Tode Sozialhilfe geleistet wurde (Leistungen nach SGB XII) oder
- der Sterbeort im Landkreis Barnim liegt.
Für die Bestattung haben die Angehörigen, die nicht geschäftsunfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, in folgender Reihenfolge zu sorgen:
- die durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Person,
- die Kinder,
- die Eltern,
- die Geschwister,
- die Enkelkinder,
- die Großeltern und
- die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt hat.
Kommt für die Bestattungspflicht ein Paar (Nummer 3) oder eine Mehrheit von Personen (Nummern 2 und 4 bis 6) in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren hinsichtlich der Bestattungspflicht vor.
Sprechzeiten des Grundsicherungsamtes:
Dienstag 9 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung
Zuständigkeiten:
- für die Buchstaben A - K (1. Buchstabe des Nachnamens)
Herr Czadseck
Telefon 03334 214 - 1430
- für die Buchstaben L - Z (1. Buchstabe des Nachnamens)
Frau Jeschke
Telefon 03334 214 - 1350
Email: grundsicherungsamt@kvbarnim.de
Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.
Einzureichende Nachweise:
Des Verstorbenen
- Sterbeurkunde
- Kontoauszüge (lückenlos) der letzten 3 Monate
- Nachweise von Sparguthaben oder anderem Vermögen
- Kopien von Versicherungen (Lebens- und Sterbeversicherungen)
- Aufstellung und Bewertung des Nachlasses
Des Antragstellers
- Antrag auf Bestattung
- Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern Aufenthaltstitel
- Merkblatt (Formular)
- Nachweise über Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebenden Personen (Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt, Bafög, Renten)
- Nachweise über Vermögen (Sparkonten, Wertpapiere, Haus- oder Grundbesitz, Kraftfahrzeuge)
- Nachweise über Versicherungen
- Kontoauszüge (lückenlos) der letzten 3 Monate
- aktueller Mietbescheid (Formular)
- Erbschein oder Nachweis über die Ausschlagung des Erbes
- Auflistung aller erblichen Personen (Formular)
- Kopien der Rechnungen für die Bestattung (Bestattungsunternehmen, Krematorium, Friedhofsverwaltung, Staatsanwaltschaft, ärztliche Leichenschau, Ordnungsamt)
- Information zur Auszahlung der Leistung
- auf Konto des Antragstellers oder
- an Bestattungsunternehmen und Friedhofsverwaltung (Abtretungserklärung)
Die Gewährung von Bestattungskosten erfolgen gemäß § 74 des Sozialgesetzbuches XII.
Mario Czadseck
Monetäre Hilfen
03334 214 1430
Mandy Jeschke
Monetäre Hilfen
03334 214 1350