Gewährung von Bestattungskosten

Bestattungskosten gemäß § 74 SGB XII sind eine Sozialhilfeleistung.

Der formelle Antrag und unten erwähnte Formulare sind beim Grundsicherungsamt des Landkreises Barnim erhältlich.

Die Zuständigkeit des Landkreises Barnim besteht, wenn

  1. bis zum Tode Sozialhilfe geleistet wurde (Leistungen nach SGB XII) oder
  2. der Sterbeort im Landkreis Barnim liegt.

Für die Bestattung haben die Angehörigen, die nicht geschäftsunfähig oder in ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sind, in folgender Reihenfolge zu sorgen:

  • die durch Ehe oder eingetragene Lebenspartnerschaft verbundene Person,
  • die Kinder, 
  • die Eltern, 
  • die Geschwister, 
  • die Enkelkinder, 
  • die Großeltern und 
  • die Person, mit der die verstorbene Person in einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelebt hat.

Kommt für die Bestattungspflicht ein Paar (Nummer 3) oder eine Mehrheit von Personen (Nummern 2 und 4 bis 6) in Betracht, so geht jeweils die ältere Person der jüngeren hinsichtlich der Bestattungspflicht vor.
 

Sprechzeiten des Grundsicherungsamtes:

Dienstag 9 bis 18 Uhr und Donnerstag 9 bis 16 Uhr
Montag, Mittwoch und Freitag nach Vereinbarung

Zuständigkeiten:

  • für die Buchstaben A - K (1. Buchstabe des Nachnamens)
    Herr Czadseck
    Telefon 03334 214 - 1430
     
  • für die Buchstaben L - Z (1. Buchstabe des Nachnamens)
    Frau Jeschke
    Telefon 03334 214 - 1350

Email: grundsicherungsamt@kvbarnim.de
Die genannte E-Mail-Adresse dient nur für den Empfang einfacher Mitteilungen ohne Signatur und/oder Verschlüsselung.

Einzureichende Nachweise:

Des Verstorbenen

  1. Sterbeurkunde
  2. Kontoauszüge (lückenlos) der letzten 3 Monate
  3. Nachweise von Sparguthaben oder anderem Vermögen
  4. Kopien von Versicherungen (Lebens- und Sterbeversicherungen)
  5. Aufstellung und Bewertung des Nachlasses

Des Antragstellers

  1. Antrag auf Bestattung
  2. Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Antragstellern Aufenthaltstitel
  3. Merkblatt (Formular)
  4. Nachweise über Art und Höhe des Einkommens der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebenden Personen (Erwerbseinkommen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Leistungen nach SGB II oder SGB XII, Wohngeld, Kindergeld, Unterhalt, Bafög, Renten)
  5. Nachweise über Vermögen (Sparkonten, Wertpapiere, Haus- oder Grundbesitz, Kraftfahrzeuge)
  6. Nachweise über Versicherungen
  7. Kontoauszüge (lückenlos) der letzten 3 Monate
  8. aktueller Mietbescheid (Formular)
  9. Erbschein oder Nachweis über die Ausschlagung des Erbes
  10. Auflistung aller erblichen Personen (Formular)
  11. Kopien der Rechnungen für die Bestattung (Bestattungsunternehmen, Krematorium, Friedhofsverwaltung, Staatsanwaltschaft, ärztliche Leichenschau, Ordnungsamt)
  12. Information zur Auszahlung der Leistung
    • auf Konto des Antragstellers oder
    • an Bestattungsunternehmen und Friedhofsverwaltung (Abtretungserklärung)

Die Gewährung von Bestattungskosten erfolgen gemäß § 74 des Sozialgesetzbuches XII.

Mario Czadseck

Monetäre Hilfen

03334 214 1430

Mandy Jeschke

Monetäre Hilfen

03334 214 1350

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