Genehmigungen zum Beseitigen/Beschneiden von Bäumen
Die Veränderung von Bäumen ist verboten und erfordert deshalb in den meisten Fällen eine Genehmigung. Das gilt für:
- Fällungen
- Beschneiden/Kappungen
- Schachtarbeiten/Versiegelungen im Wurzelbereich
bei Bäumen ab einem Stammumfang ab 60 Zentimetern. Ordnungsgemäße und fachgerechte Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen fallen nicht unter die Verbote.
Wichtiger Hinweis: In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September dürfen aus Artenschutzgründen Bäume nur in bestimmten Fällen beseitigt werden. Ist die Beseitigung unumgänglich, muss meist eine Befreiung von dem Verbot eingeholt werden. Bitte rufen Sie uns vorher an!
Zuständig für die Erteilung der Genehmigung ist die untere Naturschutzbehörde, für Bäume in Wandlitz, Marienwerder und in der Stadt Biesenthal das dortige Ordnungsamt.
Maßnahmen an Bäumen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr für Leben und Gesundheit von Personen oder Sachen von bedeutendem Wert sind nicht verboten. Die getroffenen Maßnahmen sind jedoch der unteren Naturschutzbehörde unverzüglich anzuzeigen. Der gefällte Baum oder die entfernten Teile sind mindestens zehn Tage nach der Mitteilung zur Kontrolle bereitzuhalten.
- Baumfällantrag
- Baumbestandsplan
- Fotos
- BarBaumSchV
- BNatSchG
Peter Blankenburg
Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde
03334 214 1530
Christine Klemann
Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde
03334 214 1531
Dirk Schuster
Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde
03334 214 1543
Carolin Schlenther
Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde
03334 214 1540
David Pächnatz
Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde
03334 214 1582
Antje Reetz
Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde
03334 214 1537
Anna-Sophie Mailänder
Sachgebiet Natur- und Denkmalschutzbehörde
03334 214 1541